- Nur VARA- und DLD-zugelassene Unternehmen können am Pilotprojekt zur Tokenisierung von Immobilien teilnehmen.
- Nicht lizenzierte Werbeaktionen, die sich an Einwohner Dubais richten, können gegen die Vorschriften für virtuelle Vermögenswerte verstoßen.
- Die Zusammenarbeit mit nicht autorisierten Plattformen riskiert finanzielle Verluste und bietet keinen regulatorischen Schutz.
Dubais Virtual Assets Regulatory Authority (VARA) und das Dubai Land Department (DLD) haben gemeinsam eine formelle Warnung herausgegeben, in der Verbraucher und der Markt vor falschen Behauptungen im Zusammenhang mit dem DLD-Immobilien-Tokenisierungsprojekt gewarnt werden.
Die Empfehlung richtet sich an Unternehmen, die fälschlicherweise angeben, an einer am 19. März 2025 gestarteten Studieninitiative beteiligt zu sein, die derzeit auf eine kleine, ausgewählte Gruppe offiziell zugelassener Teilnehmer beschränkt ist
Wer ist für die DLD-Tokenisierungs-Testversion autorisiert?
Laut der Ankündigung sind keine anderen Organisationen als diejenigen, die sowohl von VARA als auch von DLD ausdrücklich sanktioniert wurden, berechtigt, an der Studie teilzunehmen. Unternehmen, die ihre Teilnahme ohne formelle Überprüfung durch eine der beiden Behörden bewerben, verstoßen gegen die regulatorischen Erwartungen. VARA betonte, dass die öffentliche Bestätigung des Status eines Teilnehmers nur über offizielle DLD- oder VARA-Kanäle kommuniziert wird.
Diese Falschdarstellung könnte rechtliche Auswirkungen haben, da die Förderung einer nicht überprüften Beteiligung als Versuch interpretiert werden könnte, das Verbraucherverhalten oder die Entscheidungsfindung der Anleger unter falschen Vorwänden zu beeinflussen.
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Wie geht VARA mit nicht lizenzierten Krypto-Diensten um?
VARA hat Bedenken hinsichtlich der Förderung von Immobilien-Tokenisierungsdiensten geäußert, die mit in Dubai ansässigen Vermögenswerten verbunden sind. Unternehmen, die diese Dienstleistungen an Einwohner Dubais vermarkten, können sich ohne die erforderliche Lizenz oder offizielle Genehmigung an Aktivitäten im Bereich virtueller Vermögenswerte (VA) beteiligen.
Die Behörde wies darauf hin, dass nicht lizenzierte Geschäfte außerhalb des Anwendungsbereichs des regulierten Rahmens bleiben, der Verbraucherschutzstandards und Maßnahmen zur Risikominderung umfasst. Als Reaktion darauf ist VARA befugt, öffentliche Warnungen, Finanzsanktionen und Handelsbeschränkungen gemäß den Bestimmungen des Dubai Law No. (4) von 2022 und Kabinettsbeschluss Nr. 111/2022.
Risiken für die Marktintegrität und die Sicherheit der Anleger
Verbraucher, die sich mit nicht autorisierten Plattformen beschäftigen und behaupten, mit dem DLD-Projekt in Verbindung zu stehen, sind erheblichen Risiken ausgesetzt, stellten die Regulierungsbehörden fest. Diese Plattformen arbeiten jenseits der behördlichen Aufsicht und machen die Nutzer anfällig für finanzielle Verluste, ohne die rechtlichen Garantien des offiziellen Pilotprogramms.
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VARA betonte, dass solche irreführenden Werbeaktionen das Vertrauen in das regulatorische Umfeld schädigen, und forderte alle Beteiligten auf, den Lizenzierungs- oder Projektbeteiligungsstatus eines Unternehmens über das offizielle öffentliche VARA-Register zu überprüfen, bevor sie sich engagieren.
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