- China verbietet nicht genehmigte Yuan-Stablecoins und verschärft damit die grenzüberschreitende Krypto-Kontrolle.
- Die reale Asset-Tokenisierung unterliegt strengen Grenzen, nur genehmigte Projekte sind erlaubt.
- Behörden richten sich gegen Krypto-Betrug, illegale Fundraising- und Offshore-Tokenisierungsrisiken.
China hat seine harte Position zu Kryptowährungen verstärkt, indem es die ungenehmigte Auslieferung von yuan-gebundenen Stablecoins offiziell verboten und die reale Asset-Tokenisierung stark eingeschränkt hat. Dieser Schritt signalisiert einen erneuten regulatorischen Vorstoß, da die Behörden versuchen, Schlupflöcher zu schließen, die durch Offshore-Strukturen und neue Tokenisierungsmodelle entstanden sind. Folglich sehen sich Marktteilnehmern nun einer strengeren Kontrolle, umfassenderen Durchsetzung und weniger Grauzonen bei grenzüberschreitender Kryptoaktivität im Zusammenhang mit China gegenüber.
In einer gemeinsamen Mitteilung, die am 6. Februar veröffentlicht wurde, bekräftigten die von der Volksbank von China geführten Aufsichtsbehörden, dass alle krypto-bezogenen Finanzaktivitäten weiterhin illegal sind. Das Dokument ersetzt frühere Leitlinien und erweitert die Durchsetzung auf Offshore-Ausgaben, technische Dienstleister und Marketingkanäle. Neben der Wiederholung früherer Verbote adressiert die Mitteilung direkt die zunehmende Nutzung von Stablecoins und tokenisierten Vermögenswerten als alternative Finanzinstrumente.
Stablecoins und Offshore-Emissionen unter Beobachtung
Bemerkenswert ist, dass die Regulierungsbehörden sagten, dass Stablecoins, die an das Renminbi gebunden sind, währungsähnliche Funktionen erfüllen und daher eine ausdrückliche Genehmigung benötigen. Jede ausländische Ausgabe von yuan-gebundenen Stablecoins ohne Genehmigung verstößt nun gegen chinesisches Recht.
Die Behörden warnten, dass inländische Unternehmen die Regeln nicht umgehen können, indem sie über ausländische Tochtergesellschaften agieren. Daher bieten Offshore-Strukturen keine regulatorische Abschirmung mehr für RMB-gebundene digitale Vermögenswerte.
Außerdem unterliegen ausländische Plattformen und Dienstanbieter Einschränkungen, wenn sie chinesische Nutzer bedienen. Die Mitteilung verbietet ihnen, Handels-, Abwicklungs-, Preis- oder Werbedienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen anzubieten.
Finanzinstitute müssen außerdem Zahlungsschienen, Verwahrungsdienste und Clearing-Unterstützung, die mit solchen Aktivitäten verbunden sind, abschneiden. Folglich sind sowohl Onshore- als auch Offshore-Ökosysteme, die mit chinesischem Kapital verbunden sind, einem erhöhten operativen Risiko ausgesetzt.
Tokenisierte Vermögenswerte stehen vor einem engen Weg zur Genehmigung
Die bemerkenswerteste Erweiterung betrifft jedoch die reale Asset-Tokenisierung. Regulierungsbehörden definierten RWA-Tokenisierung weit gefasst und umfassten tokenisierte Eigentums- oder Einkommensrechte, die mit physischen oder finanziellen Vermögenswerten verbunden sind. In den meisten Fällen verbieten die Behörden diese Aktivitäten vollständig. Nur Projekte, die innerhalb der vorgesehenen Finanzinfrastruktur genehmigt wurden, dürfen umgesetzt werden.
Darüber hinaus übertrugen die Regulierungsbehörden die Verantwortung bei den Provinzregierungen, unerlaubte Projekte zu überwachen und zu beseitigen. Internetplattformen müssen Marketinginhalte entfernen, Anwendungen schließen und den Datenverkehr im Zusammenhang mit verbotenen Aktivitäten blockieren.
Marktaufsichtsbehörden werden auch Unternehmensregistrierungen ablehnen, die sich auf Krypto, Stablecoins oder Tokenisierung beziehen. Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass spekulative Narrative unter neuer Markenbezeichnung wieder in das Finanzsystem gelangen.
Der Fokus der Durchsetzung verlagert sich auf Finanzkriminalität
Vollzugsbehörden, darunter die China Securities Regulatory Commission und öffentliche Sicherheitsbehörden, werden Betrug, illegale Mittelbeschaffung und Geldwäsche im Zusammenhang mit Krypto-Aktivitäten priorisieren. Bergbaubetriebe bleiben verboten, mit erneuten Inspektionen, die sich gegen Hardware-Lieferanten und lokale Betreiber richten. Darüber hinaus müssen inländische Unternehmen, die Tokenisierung im Ausland durchführen, eine Genehmigung nach den Regeln für Auslandsschulden und Kapitalkontrolle einholen.
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