- Bloomberg-Analyst James Seyffart wies am Freitag Gerüchte über die Zulassung von Bitcoin-ETFs durch die SEC zurück.
- Der Analyst versichert, dass die Aufsichtsbehörden die Genehmigungen erst nächste Woche erteilen werden.
- Der Reporter von Fox Business blieb skeptisch, was die sofortige Zulassung der Bitcoin-ETFs angeht.
James Seyffart, ein leitender ETF-Analyst bei Bloomberg, bekräftigte seine Überzeugungen über die Genehmigung der Bitcoin-ETFs durch die US-Börsenaufsichtsbehörde (SEC) in der kommenden Woche und wies Gerüchte über die Zulassung in dieser Woche zurück.
Seyffart bekräftigte seine früheren Vorhersagen und versicherte, dass die SEC die Genehmigungen voraussichtlich am 8. und 10. Januar erteilen wird.
Die Krypto-Community rechnet mit ETF-Genehmigungen bis Ende dieser Woche, während mehrere Quellen den bedeutenden Schritt der SEC am Freitag vorhersagten . Zum Beispiel teilte TechCrunch-Reporterin Jacquelyn Melinek einen X-Post, in dem es hieß, dass die ETF-Anträge mehrerer Unternehmen am Freitag genehmigt würden.
Prominente Journalisten wie Eleanor Terrett und James Seyffart vertraten jedoch die gegenteilige Meinung und behaupteten, dass die ETF-Genehmigungen nicht in dieser Woche zu erwarten seien. In seinem jüngsten Beitrag zitierte Seyffar:
Viel Lärm um morgen. Daran festhalten. Ich erwarte morgen keine offiziellen Bitcoin-ETF-Genehmigungsbeschlüsse. Ich erwarte sie immer noch vom 8. bis 10. Januar.
Fox Business Reporterin Eleanor Terrett kommentierte, dass die Regulierungsbehörden die Genehmigungen eher bis nächsten Dienstag oder Mittwoch erteilen werden, da ihre Arbeiten noch ausstehen. Sie sagte: „Obwohl die SEC sicherlich unberechenbar ist, würde es mich überraschen, wenn die Genehmigungen morgen erfolgen würden.“
Seyffart bestätigte Terretts Worte und kommentierte: „Meine Ansicht stimmt mit der Berichterstattung von Eleanor Terrett überein.“ Er wiederholte, dass die Aufsichtsbehörden erst in der nächsten Woche damit beginnen würden, ETF-Genehmigungen zu signalisieren, und fügte hinzu, dass die Lücke zwischen Genehmigungsaufträgen und Handel in Wochen und nicht in Tagen gezählt werde.
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