- Europäische Aufsichtsbehörden veröffentlichen neue Leitlinien zur Standardisierung der Klassifizierung von Krypto-Assets.
- Die MiCAR-Richtlinien schlagen standardisierte Vorlagen und Tests für regulatorische Klarheit bei Krypto-Assets vor.
- Die Interessengruppen sind eingeladen, bis zum 12. Oktober 2024 Kommentare zu den vorgeschlagenen Leitlinien für Krypto-Vermögenswerte abzugeben.
Die europäischen Regulierungsbehörden ergreifen Schritte, um die Einstufung von Kryptowerten nach der neuen Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) zu klären. Die Europäischen Aufsichtsbehörden haben Leitlinienentwürfe veröffentlicht, in denen standardisierte Vorlagen und ein Test vorgeschlagen werden, um einen einheitlichen Ansatz in der gesamten Europäischen Union zu gewährleisten.
Die Leitlinien schlagen standardisierte Vorlagen für Erläuterungen und Rechtsgutachten zur Klassifizierung von Kryptowerten sowie einen standardisierten Test vor, um ein gemeinsames Vorgehen bei der Klassifizierung zu gewährleisten.
Die Leitlinien sollen Marktteilnehmern und Aufsichtsbehörden dabei helfen, eine einheitliche Methode zur Klassifizierung von Krypto-Assets einzuführen. Der vorgeschlagene standardisierte Test wird zusammen mit Vorlagen für Erläuterungen und Rechtsgutachten klare Beschreibungen der regulatorischen Klassifizierungen für verschiedene Krypto-Assets liefern.
Bei Asset-Referenced Tokens (ARTs) muss das veröffentlichte Whitepaper ein Rechtsgutachten enthalten, in dem die Einstufung des Kryptowerts erläutert wird und bestätigt, dass es sich weder um einen E-Geld-Token (EMT) noch um einen von der MiCAR ausgeschlossenen Kryptowert handelt. Für andere Krypto-Assets, bei denen es sich weder um ARTs noch um EMTs handelt, muss das Whitepaper die Klassifizierung klar angeben, um Transparenz über ihren regulatorischen Status im Rahmen der MiCAR zu gewährleisten.
Stellungnahmen zum Konsultationspapier können bis zum 12. Oktober 2024 über die Konsultationsseite eingereicht werden. Die ESA werden außerdem am 23. September 2024 von 10:00 bis 12:00 Uhr MESZ eine virtuelle öffentliche Anhörung veranstalten. Interessierte Stakeholder können sich bis zum 19. September 2024 um 16:00 Uhr MESZ für die Veranstaltung anmelden. Die Einwahldaten werden den registrierten Teilnehmern zu gegebener Zeit zur Verfügung gestellt. Alle Beiträge werden nach der Konsultation veröffentlicht, es sei denn, es wird Anonymität gewünscht.
Der Leitlinienentwurf wurde gemäß Artikel 97 Absatz 1 der MiCAR (Verordnung (EU) 2023/1114) entwickelt. Dies setzt voraus, dass die ESA gemäss Artikel 16 der ESA-Gründungsreglemente bis zum 30. Dezember 2024 gemeinsam Leitlinien erlassen. In den Leitlinien werden Inhalt und Form der Erläuterungen zu Kryptowert-Whitepapers und Rechtsgutachten zur Qualifizierung von ART festgelegt.
Die Leitlinien müssen eine Vorlage für Erklärungen und Meinungen sowie einen standardisierten Test für die Klassifizierung von Kryptowerten enthalten. Dieses gemeinsame Mandat der ESA im Rahmen der MiCAR ist entscheidend für die Schaffung eines einheitlichen regulatorischen Umfelds. MiCAR legt Regelungen zur Regulierung der Ausgabe, des öffentlichen Angebots und der Zulassung zum Handel von EMTs, ARTs und anderen Krypto-Assets fest. Sie legt auch einen Rahmen für die Erbringung von Krypto-Dienstleistungen fest.
Diese neuen Leitlinien stellen einen wichtigen Schritt in Richtung eines harmonisierten Regulierungsansatzes für Krypto-Assets in Europa dar. Es wird erwartet, dass die Initiative einen transparenteren und standardisierteren Markt für Krypto-Assets fördern wird.
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