- DAC8 beendet ab Januar 2026 die anonyme Nutzung von Krypto auf EU-regulierten Plattformen.
- Plattformen müssen Namen, Steuer-IDs und Transaktionshistorie an die Steuerbehörden melden.
- Nicht-EU-Börsen, die europäische Kunden bedienen, müssen sich daran halten oder sich einer Marktschwarzen Liste stellen.
Die Europäische Union hat mit der Einführung von DAC8 am 1. Januar 2026 den Datenschutz von Kryptowährungen für Einwohner in den Mitgliedstaaten aufgehoben. Die Richtlinie ist die achte Änderung der Richtlinie über die administrative Zusammenarbeit bei der direkten Besteuerung, die die Anforderungen an den automatischen Informationsaustausch auf digitale Vermögenswerte ausweitet.
Die Gesetzgebung schreibt vor, dass jeder Vermittlungs- und Dienstleister, der in der EU tätig ist, Kundennamen, Steueridentifikationsnummern und vollständige Transaktionsunterlagen direkt an die nationalen Steuerbehörden weiterleiten muss. Diese Anforderung gilt unabhängig davon, wo die Plattform registriert ist oder ihren Hauptsitz hat.
Umfassende Transaktionsüberwachung beginnt
Die DAC8-Abdeckung erstreckt sich über mehrere Transaktionsarten, darunter Krypto-zu-Fiat-Umwandlungen, Krypto-zu-Krypto-Handel und Transfers von Börsen zu privaten Hardware-Wallets wie Ledger und Trezor.
Plattformen stehen vor der gesetzlichen Verpflichtung, Konten einzufrieren und alle Transaktionen zu blockieren, wenn Nutzer keine Steueridentifikationsnummern angeben. Diese Compliance-Anforderung beseitigt die Möglichkeit, Konten ohne vollständige Identitätsverifizierung zu führen, die an Steuerregistrierungssysteme gebunden ist.
Nicht-EU-Kryptowährungsbörsen, die europäische Kunden bedienen, müssen identische Meldestandards einhalten, sonst droht der Ausschluss vom EU-Markt. Regulierungsbehörden können Plattformen, die sich weigern, am Informationsaustauschrahmen teilzunehmen, auf eine schwarze Liste setzen und damit den Zugang europäischer Nutzer effektiv abschneiden.
Steuerbehörden betreiben nun automatisierte Systeme, die digitale Vermögenswerte und -bewegungen auf den teilnehmenden Plattformen verfolgen. Die Datenerhebung für das Steuerjahr 2026 begann am 1. Januar, mit der ersten Berichtsfrist auf den 30. September 2027. Dienstanbieter haben neun Monate nach Abschluss des Haushaltsjahres Zeit, die erforderlichen Informationen einzureichen.
Globale Koordination erweitert die Überwachungsreichweite
Die Richtlinie baut auf den Definitionen der Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) auf und erweitert den Anwendungsbereich auf dezentrale Ausgaben, Stablecoins, E-Geld-Token und bestimmte Non-Fungible Tokens. Diese Deckung verhindert Klassifizierungslücken, die sonst Vermögenskategorien ausschließen könnten.
Die Umsetzung von DAC8 folgt dem Crypto-Asset Reporting Framework der OECD, der 2023 veröffentlicht wurde. Stand Juli 2024 kündigten 58 Mitglieder des Global Forum an, im Jahr 2027 mit Börsen im Rahmen von CARF zu beginnen. Diese internationale Koordination schafft ein weltweites Informationsaustauschnetzwerk, das Kryptowährungstransaktionen anspricht.
Telegram-CEO Pavel Durov kommentierte die Entwicklung und erklärte: „Der Krieg gegen die Privatsphäre hört in der EU nie auf. Natürlich ist das alles zu ihrem eigenen Wohl. Wer weiß, was diese hinterhältigen Europäer ohne weitere Überwachung vorhaben?“
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