Die islamischen Konten von Bybit: Glaubensbasierter Krypto-Handel

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Bybit's Islamic Accounts Faith-Based Crypto Trading
  • Bybit hat das erste islamische Konto für Krypto-Investoren eingeführt, die der Scharia folgen.
  • Über 75 Token wurden in der Anfangsphase für Investoren eingeführt.
  • Die Börse debütierte das islamische Konto in Absprache mit ZICO Shariah.

Bybit, die viertgrößte Handelsplattform für digitale Vermögenswerte nach Spotvolumen, hat das erste islamische Krypto-Konto eingeführt. Dies ist ein großer Schritt für andere Börsen und den Sektor der digitalen Vermögenswerte, da es Anlegern, die der Scharia folgen, ermöglicht, auf dem Kryptomarkt zu handeln, ohne ihren Glauben zu verletzen.

In einem Beitrag auf X (ehemals Twitter) sagte Ben Zhou, der Mitbegründer und CEO von Bybit, dass die Krypto-Börse das islamische Konto eingeführt hat, das Scharia-konform ist. Zunächst wird der neue Service rund 75 Kryptowährungen anbieten, die dem Scharia-Gesetz entsprechen.

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Neben diesen Token werden die islamischen Konten auch den DCA-Trading-Bot und den Spot-Grid-Bot enthalten. Der Service wurde in Zusammenarbeit mit ZICO Shariah Advisory Services Sdn entwickelt. Bhd. (ZICO Scharia) „um sicherzustellen, dass es den Prinzipien der Scharia folgt“ und für muslimische Händler weltweit offen sein wird.

Ethischer und transparenter Handel

Islamische Konten werden „die Vermischung von Geldern“ verhindern und auch eine transparente Gebührenstruktur haben, die „einen ethischen und unkomplizierten Handel gewährleistet, der mit islamischen Werten übereinstimmt“. Es ist erwähnenswert, dass „Riba“ (Wucher oder Zinsen) nach islamischem Recht strengstens verboten ist, so dass muslimische Anleger keine Krypto-Kreditplattformen oder -protokolle nutzen können, die ähnliche Dienstleistungen anbieten.

Darüber hinaus werden Investitionen in Kryptowährungen oft mit Glücksspiel verglichen, das in der islamischen Kultur verboten ist. Aus diesem Grund können nur wenige Scharia-konforme Kryptowährungen gehandelt werden.

Kryptowährungen, die als halal gelten

Zu den Top-Kryptowährungen, die nach islamischem Recht als zulässig oder „halal“ gelten, gehören laut dem Islamic Finance Guru Bitcoin (BTC), Ether (ETH), XRP, Bitcoin Cash (BCH), Litecoin (LTC), Cardano (ADA), Polkadot (DOT), Chainlink (LINK) und Bitcoin SV (BSV). Mehrere andere Altcoins können ebenfalls als Scharia-konform angesehen werden.

Stablecoins wie USDT und USDC sind verzinslich, können aber als Scharia-konform angesehen werden, denn wenn ein Anleger den Stablecoin einfach kauft und gegen einen anderen konformen Token tauscht, gilt „Riba“ nicht.

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