- Die japanische FSA leitete eine öffentliche Konsultation zu den Regeln für Anleihen ein, die als Stablecoin-Reserveanlagen zugelassen sind.
- Nur hoch bewertete ausländische Anleihen großer Emittenten würden qualifizieren, was die Risikokontrollen verschärft.
- Der Schritt unterstützt Stablecoin-Innovation und setzt gleichzeitig strenge Schutzmaßnahmen und Aufsicht durch.
Japan macht einen weiteren Schritt näher an der Verstraffung und Formalisierung seines Stablecoin-Rahmens. Die Financial Services Agency (FSA) hat eine öffentliche Konsultation zu Entwürfen von Richtlinien eingeleitet , die festlegen, welche Anleihen als Reserveanlagen für regulierte Stablecoins im Rahmen der geplanten Aktualisierung des Zahlungsgesetzes 2025 verwendet werden können.
Dieser Schritt ist Teil der Änderungen am Payment Services Act, da Japan Anstrengungen unternimmt, digitale Zahlungsinnovationen zu unterstützen und gleichzeitig starke finanzielle Schutzmaßnahmen zu gewährleisten.
Neue Regeln für Stablecoin-Reserve-Vermögenswerte
Der Vorschlag konzentriert sich auf neue Regeln für Reservevermögen, die von Stablecoin-Emittenten gehalten werden, die über Truststrukturen operieren, die in Japan als „specified Trust-Beneficiary Interests“ bekannt sind.
Nach dem Entwurf der FSA-Richtlinien würden nur eine begrenzte Anzahl ausländischer Anleihen als Reserveanlagen gelten. Diese Anleihen müssen zwei Hauptbedingungen erfüllen:
- Sie müssen eine hohe Kreditwürdigkeit haben (Kreditrisikokategorie 1–2 oder besser).
- Der Emittent muss mindestens 100 Billionen yen (etwa 648 Milliarden US-Dollar) an ausstehenden Anleihen besitzen.
Mit anderen Worten: Die Regulierungsbehörden wollen sicherstellen, dass Stablecoin-Reserven durch hochliquide und zuverlässige Vermögenswerte gedeckt sind, wodurch sowohl Kredit- als auch Liquiditätsrisiken reduziert werden.
Strengere Aufsicht für Krypto-Intermediäre
Neben den Rücklagenregeln hat die FSA aktualisierte Aufsichtsrichtlinien für Banken, Versicherungsgesellschaften und deren Tochtergesellschaften veröffentlicht, die kryptobezogene Dienstleistungen anbieten.
Eine neu eingeführte Klausel verlangt von Tochtergesellschaften, die Kryptowährungs-Vermittlung anbieten, die Risiken den Kunden klar zu erklären. Ziel ist es, zu verhindern, dass Nutzer annehmen, ein Kryptoprodukt sei risikoarm, nur weil es von einer bekannten Finanzgruppe angeboten wird.
Zusätzliche Prüfungen für ausländische Stablecoins
Der Entwurf führt außerdem neue Anforderungen für Unternehmen auf, die ausländische Stablecoins in Japan verwalten möchten. Antragsteller müssen nachweisen, dass der ausländische Emittent keine Stablecoins an allgemeine Nutzer in Japan ausgibt, einlöst oder vermarktet.
Die FSA plant außerdem, enger mit ausländischen Regulierungsbehörden zusammenzuarbeiten, um Informationen über Stablecoin-Emittenten und deren Produkte zu teilen.
Die öffentliche Konsultation dauert bis Februar 2026
Die Konsultation bleibt bis zum 27. Februar 2026 offen und unterstützt das Gesetz Nr. 66 von 2025, das im Juni 2025 verabschiedet wurde und Japans Regeln für Zahlungen und elektronische Abwicklungsinstrumente aktualisiert. Nach Abschluss der Konsultation werden die endgültigen Regeln veröffentlicht und durchgesetzt, sobald die administrativen Schritte abgeschlossen sind.
Dieser regulatorische Vorstoß erfolgt, während Japan die Bemühungen verstärkt, einen Stablecoin-Markt aufzubauen, der sowohl konform als auch institutionell freundlich ist. Im Oktober brachte das Fintech-Unternehmen JPYC Japans ersten legal anerkannten Stablecoin mit Yen auf den Markt.
Unterdessen testen die drei Megabanken des Landes, MUFG, SMBC und Mizuho, Stablecoins und tokenisierte Einlagen für Zahlungen und Interbankenabwicklungen, mit formeller FSA-Unterstützung seit Dezember.
Insgesamt unterstreicht die Konsultation Japans Ansatz zur Unterstützung von Stablecoin-Innovationen, jedoch nur unter strengen Regeln, die darauf abzielen, Nutzer zu schützen und finanzielle Stabilität zu gewährleisten.
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