- Die US-SEC erlaubt Broker-Dealern nun, eine 2%-Kürzung auf Zahlungs-Stablecoins anzuwenden.
- Die SEC erklärte, die Leitlinien spiegeln lediglich die Ansichten des Personals wider und hätten keine rechtliche Gültigkeit
- Diese Klarstellung öffnet die Tür für eine breitere Nutzung von Stablecoins im Broker-Dealer-Betrieb
Die US Securities and Exchange Commission veröffentlichte am 19. Februar neue Leitlinien über ihre Division of Trading and Markets. Das Update erklärt, wie Broker-Dealer Zahlungs-Stablecoins gemäß Exchange Act Rule 15c3-1, bekannt als Nettokapitalregel, behandeln können.
Das Personal erklärte, es würde nicht widersprechen, wenn Broker-Dealer bei der Berechnung des Nettokapitals eine 2%-Abkürzung auf proprietäre Positionen in Zahlungs-Stablecoins anwenden. Das bedeutet, dass Unternehmen 98 % des Wertes eines Stablecoins als regulatorisches Kapital angerechnet werden können.
Dies änderte die frühere Behandlung, die effektiv einen 100%igen Haarschnitt vorschrieb. Nach diesem Ansatz konnten Stablecoins überhaupt nicht zum Kapital angerechnet werden. Die neue Regel verringert diese Belastung deutlich.
Die Anpassung setzt Zahlungs-Stablecoins bei Geldmarktfonds ein, die eine ähnliche Vermögensabsicherung haben. Sie erhöht die Kapitaleffizienz und Liquidität für Broker-Dealer, die Stablecoins halten.
Die SEC erklärte, die Richtlinie spiegele nur die Ansichten der Mitarbeiter wider, habe keine rechtliche Kraft, schaffe keine neuen Verpflichtungen und ändere das bestehende Recht nicht. Es klärt lediglich, wie die aktuellen Regeln gelten.
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Marktauswirkungen und regulatorischer Anwendungsbereich
Diese Klarstellung öffnet die Tür für eine breitere Nutzung von Stablecoins wie USDC und USDT in Broker-Dealer-Geschäften. Unternehmen können diese dollargebundenen Token nun als messbares Kapital statt als ausgeschlossene Vermögenswerte behandeln.
Die Abteilung behandelte auch andere kryptobezogene Themen. Dazu gehören Verwahrungspflichten, Registrierung von Übertragungsagenten, Börsen- und alternative Handelssystemoperationen, Clearing und Abwicklung sowie behördengehandelte Produkte, die an digitale Vermögenswerte gebunden sind.
Das Dokument erklärt, wie Regel 15c3-3 auf Krypto-Asset-Wertpapiere angewendet wird. Es heißt außerdem, dass die Einhaltung der Special Purpose Broker-Dealer-Erklärung der SEC aus dem Jahr 2020 nicht verpflichtend ist.
Die Leitlinien beschreiben außerdem, wie Schutzmaßnahmen nach dem Securities Investor Protection Act von 1970 und der Securities Investor Protection Corporation auf bestimmte Krypto-Vermögenswerte angewendet werden können.
Das Personal erläuterte außerdem Bedingungen, in denen verteilte Hauptbuchtechnologie für die Aufzeichnung von Transferagenten eingesetzt werden kann.
Peirce unterstützt den Ansatz, strebt Regeländerungen an
SEC-Kommissarin Hester M. Peirce sagte, Stablecoins seien für Transaktionen auf Blockchain-Systemen unerlässlich und könnten Broker-Dealern helfen, ihre Aktivitäten in tokenisierten Wertpapieren und anderen Kryptomärkten auszuweiten.
Sie forderte außerdem formelle Änderungen der Regel 15c3-1, um Zahlungs-Stablecoins besser zu berücksichtigen. Peirce bat Marktteilnehmer um Rückmeldungen zu möglichen Änderungen und umfassenderen Aktualisierungen der SEC-Regeln, die die Nutzung von Stablecoin betreffen.
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