- Die SEC hat Leitlinien veröffentlicht, die es Banken ermöglichen, die Kryptoverwahrungsregeln SAB 121 zu umgehen.
- Banken können nun die Verwahrung von Krypto-Assets anbieten, indem sie bestimmte regulatorische Bedingungen erfüllen.
- Dieser Schritt öffnet Türen für die institutionelle Krypto-Verwahrung, wirft aber Bedenken hinsichtlich der Fairness für Krypto-Unternehmen wie Coinbase auf.
Die U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) hat neue Leitlinien veröffentlicht, die es Banken ermöglichen könnten, Verwahrungsdienste für Krypto-Assets anzubieten, ohne sich an strenge Rechnungslegungsvorschriften im Rahmen des Staff Accounting Bulletin Nr. 121 (SAB 121) zu halten.
SEC-Chefbuchhalter Paul Munter kündigte die neuen Richtlinien in einer Rede am 9. September an und ebnete damit den Banken den Weg für den Einstieg in den Markt für digitale Vermögenswerte.
Hintergrund zum SAB 121
SAB 121, das von der SEC im Jahr 2022 eingeführt wurde, verlangt von börsennotierten Unternehmen, digitale Vermögenswerte, die für Kunden gehalten werden, in ihren Bilanzen zu verbuchen. Die Regulierung birgt Risiken für Banken, da sie ihre Kunden im Falle eines Konkurses einer Depotbank als unbesicherte Gläubiger einstufen könnte.
Diese Regelung hat viele Banken aufgrund zusätzlicher Kapitalanforderungen und regulatorischer Hürden daran gehindert, Kryptoverwahrungsdienstleistungen anzubieten.
Gesetzgebungspolitische Maßnahmen fordern SAB 121 an
Im Mai 2024 verabschiedete der US-Kongress einen Gesetzentwurf, der versucht, SAB 121 als Regel zu formalisieren. Die Gesetzgeber argumentierten jedoch, dass die SEC gegen das Verwaltungsverfahrensgesetz verstoßen habe, indem sie keine ordnungsgemäßen Regelsetzungsprozesse befolgt habe, wie z. B. eine öffentliche Stellungnahmefrist.
Trotz parteiübergreifender Unterstützung legte Präsident Joe Biden sein Veto gegen den Gesetzentwurf ein und erklärte, dass die Aufhebung von e 121 die Befugnis der SEC untergraben würde, angemessene Schutzmaßnahmen zu treffen.
Neue Richtlinien bieten Entlastung für Banken
Obwohl Munter behauptete, dass die Haltung der SEC zu SAB 121 unverändert bleibe, skizzierte er zwei spezifische Bedingungen, unter denen Unternehmen von diesen Anforderungen ausgenommen werden könnten.
Erstens müssen die Banken eine schriftliche Genehmigung einer staatlichen Regulierungsbehörde einholen, sicherstellen, dass die Vermögenswerte der Kunden insolvenzisoliert sind, und hohe Aufsichtsstandards in den Verträgen einhalten.
Zweitens können Introducing Broker SAB 121 umgehen, wenn sie nicht über die Kryptoschlüssel der Kunden verfügen und mit einem Drittanbieter zusammenarbeiten, der den Kunden vertritt.
Implikationen für den Kryptomarkt
Die neuen Richtlinien könnten sich erheblich auf den Kryptomarkt auswirken, indem sie es Banken ermöglichen, eine qualifizierte Verwahrung von digitalen Vermögenswerten anzubieten. Dies eröffnet Chancen für institutionelle Anleger, die die Sicherheit der Bankverwahrung für ihre digitalen Vermögenswerte bevorzugen.
Die Richtlinien bringen jedoch auch Herausforderungen mit sich, insbesondere für Nationalbanken, die vom Office of the Comptroller of the Currency (OCC) reguliert werden, die bei der Erlangung der erforderlichen Genehmigungen auf Hürden stoßen können.
Die Leitlinien der SEC mögen zwar Klarheit schaffen, werfen aber auch Fragen über die Ungleichbehandlung verschiedener Finanzinstitute auf.
Banken, die in der Lage sind, die neuen Kriterien zu erfüllen, können SAB 121 vermeiden, während andere, wie Krypto-native Unternehmen wie Coinbase, weiterhin mit strengen Vorschriften konfrontiert sind. Dies hat zu Bedenken hinsichtlich der Fairness und Konsistenz des regulatorischen Ansatzes der SEC geführt.
Disclaimer: The information presented in this article is for informational and educational purposes only. The article does not constitute financial advice or advice of any kind. Coin Edition is not responsible for any losses incurred as a result of the utilization of content, products, or services mentioned. Readers are advised to exercise caution before taking any action related to the company.