- Südkoreas neues Krypto-Steuergesetz, das im Januar 2025 in Kraft tritt, befreit persönliche Befreiungen von erhöhten Steuerlasten.
- Das Gesetz umfasst die Einkommensteuer für Gebietsansässige, die Quellensteuer für Gebietsfremde und die Schenkungssteuer auf virtuelle Vermögenswerte.
- Die persönlichen Steuergutschriften bleiben für diejenigen, die jährlich mehr als 1 Million KRW aus Krypto-Investitionen verdienen, unverändert.
Südkoreas Kryptowährungsinvestoren können aufatmen, da die Regierung die Umsetzung der neuen Steuervorschriften für virtuelle Vermögenswerte auf Januar 2025 verschoben hat.
Die neuen Vorschriften, die ursprünglich für Anfang 2023 geplant waren, wurden verschoben, um Bedenken hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Steuerlast einzelner Anleger auszuräumen und bestimmte Aspekte der Vorschriften zu klären. Mit dieser Aktualisierung werden Bedenken ausgeräumt, dass die Kapitalgewinne der Anleger aus Krypto-Assets ihre Steuerlast erhöhen könnten. Es wurde jedoch klargestellt, dass Einkünfte aus Krypto-Investitionen, die als „sonstige Einkünfte, die der gesonderten Besteuerung unterliegen“, eingestuft werden, keinen Einfluss auf die persönlichen Steuergutschriften haben.
Die neuen Regeln decken mehrere Steuerarten ab: die Schenkungssteuer für Gebietsansässige, die Einkommensteuer für natürliche Personen, die Quellensteuer für Gebietsfremde und ausländische Unternehmen und die Körperschaftsteuer für lokale Unternehmen. Diese Verzögerung betrifft vor allem die Einkommensteuer für gebietsansässige Personen und die Quellensteuer für Gebietsfremde und ausländische Unternehmen.
Nach geltendem Recht unterliegen Schenkungen von virtuellen Vermögenswerten der Schenkungssteuer. Der Wert dieser Vermögenswerte, die an den vier großen Börsen in Korea gehandelt werden, wird über einen Zeitraum um das Schenkungsdatum herum gemittelt. Diese Steuer kann innerhalb von zehn Jahren erhoben werden und verlängert sich im Falle der Nichtanmeldung oder des Betrugs auf fünfzehn Jahre. Es gibt zwar Debatten darüber, ob nicht-fungible Token (NFTs) als virtuelle Vermögenswerte betrachtet werden sollten, aber sie unterliegen wahrscheinlich der Schenkungssteuer, da sie als Immobilien oder Gewinne eingestuft werden.
Die Einkommensteuer in Korea wird auf Einkünfte erhoben, die im Einkommensteuergesetz aufgeführt sind. Das Gesetz wurde am 29. Dezember 2020 geändert, um die Übertragung von virtuellen Vermögenswerten einzubeziehen. Ursprünglich für Januar 2022 angesetzt, wurde das Datum des Inkrafttretens auf Januar 2025 verschoben.
Ab Januar 2025 müssen gebietsfremde Privatpersonen und ausländische Unternehmen bei der Übertragung, dem Tausch oder der Abhebung virtueller Vermögenswerte von Börsen mit der Quellensteuer rechnen. Die derzeitige Gesetzgebung ist unklar, ob koreanische Börsen Steuern einbehalten müssen, bevor die neuen Änderungen in Kraft treten.
Nach dem Körperschaftsteuergesetz sind Einkünfte, die nicht aufgeführt sind, aber das Nettovermögen einer Körperschaft erhöhen, steuerpflichtig. Dieser Grundsatz bleibt auch in der neuen Novelle unverändert. Derzeit können Unternehmen keine „Echtnamenkonten“ erhalten, die für den Handel mit virtuellen Vermögenswerten erforderlich sind, was sie dazu veranlasst, die Konten anderer Personen oder außerbörsliche Transaktionen zu verwenden.
Die verzögerte Umsetzung bietet sowohl der Regierung als auch der Kryptoindustrie ein Zeitfenster, um die Vorschriften zu verfeinern und einen reibungsloseren Übergang in das neue Steuersystem im Jahr 2025 zu gewährleisten. Die endgültigen Auswirkungen auf den aufkeimenden südkoreanischen Kryptomarkt bleiben abzuwarten, aber die Verzögerung ist für viele Anleger eine willkommene Entwicklung.
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