- Elon Musk hat die jüngsten Anschuldigungen bezüglich seiner Dogecoin-Geldbörsen zurückgewiesen.
- Musks Anwalt Alex Spiro erklärte, die Behauptung des Klägers, Musk sei ein Dogcoin-Wal, sei unbegründet.
- Der Anwalt des Klägers, Even Spencer, bekräftigte, dass der Kläger fest an den Erfolg der Klage glaubt.
Elon Musk, der Mitbegründer und CEO des amerikanischen multinationalen Automobilunternehmens Tesla, wies Behauptungen zurück, Dogecoin-Wallets zu besitzen und ein Dogecoin-Wal zu sein. In einem kürzlich veröffentlichten Schreiben argumentierte Musks Anwalt Alex Spiro, dass die Ankläger ein manipuliertes Bild von Musk zeichnen und ihn als Dogecoin-Wal bezeichnen.
Die Krypto-Analyseplattform WhaleChart teilte auf Twitter einen Beitrag, in dem es hieß: „Elon MusksAnwalt sagt, dass die Behauptung, der Tesla-CEO sei insgeheim ein DOGE-Wal, ‚ohne Grundlage‘ ist“.
Vor kurzem wurde der Tesla-Chef wegen Insiderhandels und Manipulation des DOGE-Kurses angeklagt. Die Kläger behaupten, dass Musks bahnbrechende Entscheidung, das Twitter-Logo von Bluebird in Dogecoin zu ändern, als er Eigentümer von Twitter wurde, ein strategischer Schachzug des amerikanischen Unternehmers war, um den Preis von DOGE zu fördern und in die Höhe zu treiben.
In der vergangenen Woche wurde Musk beschuldigt, an einem Dogecoin-Schneeballsystem beteiligt zu sein. In einer Gerichtsakte vom 7. Juni wird Musk vorgeworfen, 1,4 Milliarden DOGE im Wert von 124 Millionen Dollar verkauft zu haben.
Musks Anwalt, der sich an den Anwalt des Klägers, Even Spencer, wandte, entgegnete, die Behauptungen des Klägers seien unbegründet. Seine Worte lauteten:
Sie behaupten ohne jede Grundlage, dass die folgenden Geldbörsen den Beklagten „gehören“. Sie irren sich. Die einzige Grundlage für Ihre Behauptung ist, dass diese Geldbörsen Dogecoin zu einem Zeitpunkt verkauften, als laut der dritten geänderten Beschwerde die Prozesse in Gang waren.
In seiner Antwort auf Spiro erklärte Spencer, dass der Fall vor Gericht ausgetragen werde, aber „nicht in den Medien“. Er fügte hinzu: „Die Kläger und ich sind mehr denn je zuversichtlich, dass der Fall erfolgreich sein wird.“
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