EU-Regulierungsbehörde warnt Krypto-Investoren vor verzögertem MiCA-Schutz

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EU-Regulierungsbehörde warnt Krypto-Investoren vor verzögertem MiCA-Schutz
  • Die ESMA warnt EU-Krypto-Investoren vor eingeschränktem MiCA-Schutz bis Juli 2026.
  • MiCA deckt Krypto-Risiken aufgrund ihrer Einzigartigkeit nicht vollständig ab.
  • Umfassende Schutzmaßnahmen im Rahmen der MiCA gelten erst ab Dezember 2024.

In einer kürzlich veröffentlichten Erklärung hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) entscheidende Klarstellungen zum Zeitplan für die Umsetzung der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) vorgenommen.

Die ESMA hob zunächst hervor, dass der bevorstehende Beitritt der MiCA einen wichtigen Meilenstein bei der Entwicklung eines einheitlichen Regelwerks für die Regulierung und Beaufsichtigung der Ausgabe, des Handels und der Erbringung von Dienstleistungen von Kryptowerten darstellt.

Die ESMA stellte jedoch fest, dass die MiCA nicht alle mit Kryptowährungen verbundenen Risiken umfassend abdeckt. Die Regulierungsbehörde behauptet, dass dies darauf zurückzuführen ist, dass die zugrunde liegende Krypto-Technologie anfällig für einzigartige Betriebs- und Sicherheitsrisiken ist.

Darüber hinaus stellte die ESMA fest, dass es auch bei der Umsetzung der MiCA für Kleinanleger wichtig ist zu verstehen, dass es keine garantierte Sicherheit im Umgang mit Kryptowährungen geben kann.

Parallel dazu erwähnte die Regulierungsbehörde, dass sich die Umsetzungsphase der MiCA von ihrem ersten Inkrafttreten bis zu ihrer vollständigen Anwendung im Dezember 2024 erstreckt. Die ESMA erklärte, dass die vollen Rechte und der Schutz im Rahmen der Verordnung während der Umsetzungsphase nicht gelten werden.

Darüber hinaus wurde festgestellt, dass Kryptoinvestoren in der EU während der Übergangszeit bis Dezember 2024 keinen Zugang zu aufsichtsrechtlichen Garantien haben werden. Ein Beispiel für eine nicht anwendbare Schutzmaßnahme ist die Möglichkeit, bei den zuständigen nationalen Behörden (NCAs) förmliche Beschwerden gegen Anbieter von Krypto-Dienstleistungen einzureichen.

Daher betonte die Regulierungsbehörde, dass die Kryptomarktteilnehmer in der EU das Risiko des Kryptohandels verstehen müssen.

In der Zwischenzeit erklärte die ESMA, dass die einzelnen Mitgliedstaaten auch nach Inkrafttreten der MiCA auf Krypto-Dienstleister das Ermessen behalten, Unternehmen zu gewähren, die bereits Krypto-Dienstleistungen in ihren Ländern anbieten. Dem ESMA-Bericht zufolge bedeutet dies, dass Krypto-Inhaber und Kunden von Krypto-Dienstleistern die durch die MiCA gewährten Rechte und Schutzmaßnahmen bis zum 1. Juli 2026 möglicherweise nicht in vollem Umfang genießen können.

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