- Südkorea erweitert die Krypto-Steuersysteme, da die Gesetzgeber die Aufhebungsgespräche für die Einführung 2027 verschieben.
- Neue Regeln würden Krypto-Gewinne über 2,5 Millionen Won mit einem effektiven Satz von 22 % besteuern.
- Der aktuelle Vorschlag verbietet Verlustübertragungen und Ausgleichsmaßnahmen bei Krypto- und anderen Investitionen.
Südkorea arbeitet trotz anhaltender Versuche, die Politik durch Gesetzgebung und eine öffentliche Petition aufzuheben, mit den Vorbereitungen zur Einführung einer Besteuerung von Kryptowährungseinkommen. Während der National Tax Service (NTS) seinen Verwaltungsrahmen erweitert und Werkzeuge entwickelt, um Transaktionen mit digitalen Vermögenswerten vor der geplanten Einführung 2027 zu überwachen, bleiben die Diskussionen über die Abschaffung der Steuer in der Nationalversammlung auf Eis gelegt.
Nach dem aktuellen Einkommensteuergesetz werden Einkünfte, die aus der Übertragung oder Verleihung virtueller Vermögenswerte nach dem 1. Januar 2027 erzielt werden, steuerpflichtig. Investoren erhalten einen jährlichen Grundabzug von 2,5 Millionen Won, wobei das Einkommen darüber hinaus einer Einkommensteuer von 20 % unterliegt. Einschließlich der lokalen Einkommenssteuer beträgt der effektive Steuersatz 22 %.
Im Rahmen seiner Vorbereitungen hat das NTS kürzlich eine Digital Assets General Division eingerichtet, um die Besteuerung virtueller Vermögenswerte und das Management der Steuerquellen zu überwachen. Die Behörde entwickelt außerdem ein integriertes Analysesystem, das Transaktionsdaten von Kryptobörsen mit Blockchain-Transaktionsdaten kombinieren soll.
Laut NTS wird das geplante System die Transaktionsanalyse unterstützen und gleichzeitig Tracking-Programme einführen, die Steuerhinterziehung und Versuche, Vermögenswerte über virtuelle Währungen zu verbergen, erkennen sollen.
Aufhebungsbemühungen warten auf parlamentarische Maßnahmen
Obwohl die Vorbereitungen für die Umsetzung voranschreiten, sind die Gesetzgebungsbemühungen zur Abschaffung der Steuer noch nicht vorangegangen.
Eine Petition zur Abschaffung der Besteuerung virtueller Vermögenswerte sammelte im Mai mehr als 50.000 Unterschriften, bevor sie an den Finanz-, Wirtschafts- und Planungsausschuss der Nationalversammlung weitergeleitet wurde. Der Ausschuss hat jedoch keinen Termin für die Einreichung oder Überprüfung der Petition festgelegt.
Ein Ausschussbeamter sagte, dass noch kein Zeitplan festgelegt wurde, und wies darauf hin, dass die Gesetzgeber entscheiden müssten, ob die Petition zusammen mit einer separaten Änderung des Einkommensteuergesetzes behandelt oder unabhängig behandelt werden soll.
Die steuerliche Behandlung bleibt zentrales Thema
Der aktuelle Rahmen hat auch Aufmerksamkeit erregt, da die Besteuerung virtueller Vermögenswerte und inländischer börsennotierter Aktien unterschiedlich ist.
Nach den bestehenden Regeln unterliegen die meisten Investoren börsennotierter inländischer Aktien nicht der Kapitalertragssteuer, es sei denn, sie gelten als Hauptaktionäre. Zum Vergleich: Ein Anleger mit 10 Millionen Won jährlichem Einkommen aus virtuellen Vermögenswerten würde nach Anwendung des Grundabzugs von 2,5 Millionen Won und des effektiven Steuersatzes von 2,5 Millionen Won 1,65 Millionen Won Steuern zahlen.
Der aktuelle Vorschlag erlaubt es Investoren zudem nicht, Verluste aus vergangenen Jahren zu übertragen oder Gewinne und Verluste über virtuelle Vermögenswerte und andere Finanzanlageprodukte auszugleichen. Daher müsste ein Anleger, der in einem Jahr einen Verlust von 10 Millionen Won verbucht und im folgenden Jahr denselben Betrag verdient, weiterhin Steuern auf diesen Gewinn zahlen, da der frühere Verlust nicht abgezogen werden kann.
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