Gericht weist Antrag von Gemini und Genesis auf Abweisung der SEC-Klage ab

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  • Ein Richter in Manhattan entschied gegen Gemini und Genesis zugunsten der Securities and Exchange Commission (SEC).
  • Der Richter entschied, dass die SEC mit der Klage gegen diese Firmen fortfahren kann.
  • Obwohl die Firmen die Klage abgewiesen haben, behauptet der Richter, dass die Klage der SEC plausibel die Verletzung von Wertpapiergesetzen behauptet.

In einem kürzlich eingereichten Gerichtsantrag entschied ein New Yorker Richter gegen den Krypto-Kreditgeber Genesis und die Kryptobörse Gemini und entschied, dass die SEC ihre Klage gegen diese Unternehmen fortsetzen könne. US-Bezirksrichter Edgardo Ramos lehnte den Antrag beider Angeklagten ab, die Klage der Aufsichtsbehörde abzuweisen, da die Klage der SEC die Verletzung der Wertpapiergesetze durch die Unternehmen „plausibel behauptet“.

Fox Business-Reporterin Eleanor Terrett teilte am 14. März auf X Einblicke in die Entscheidung des Gerichts zugunsten der Securities and Exchange Commission (SEC). Sie schrieb auf X: „Ein Richter in Manhattan hat entschieden, dass die SEC ihre Klage gegen Gemini und Genesis wegen ihres Krypto-Kreditprodukts fortsetzen kann.“

Im Januar 2023 verklagte die SEC Gemini und Genesis wegen „des nicht registrierten Angebots und Verkaufs von Wertpapieren an Kleinanleger über das Gemini Earn-Krypto-Asset-Lending-Programm“. Investoren haben Gemini und seine Mitbegründer Tyler und Cameron Winklevoss auch beschuldigt, angeblich in betrügerische Aktivitäten verwickelt zu sein und gegen das Exchange Act verstoßen zu haben.

Daraufhin reichte Gemini einen Antrag gegen die Beschwerde der Aufsichtsbehörde ein und argumentierte, dass der Gemini Earn nicht als Wertpapier betrachtet werden sollte. In dem jüngsten Urteil behauptete Richter Ramos jedoch, dass der Oberste Gerichtshof der USA das Earn-Programm mit einem Test analysiert habe. Berichten zufolge wurde derselbe Test von anderen Richtern angewendet, um zu überprüfen, ob es sich bei digitalen Vermögenswerten um Wertpapiere handelt.

Nach dem Test kam das Gericht zu dem Schluss, dass es sich bei dem Earn-Programm um ein Wertpapier handelte. Während das Programm den Sicherheitstest erfüllte, da die Kunden mit einer angemessenen Gewinnerwartung in es investierten, erklärte der Richter, dass die SEC „plausibel behauptet, dass die Beklagten nicht registrierte Wertpapiere über das Gemini Earn-Programm angeboten und verkauft haben“.

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