- Der FDIC-Vorschlag richtet sich an bankgebundene Zahlungs-Stablecoin-Emittenten gemäß den BSA-Regeln.
- Die Regel fügt AML-, Sanktions-, Berichts- und Durchsetzungsstandards für überwachte Emittenten hinzu.
- Die FDIC sagt, dass bis zu 30 überwachte Institute die Ausgabe von Zahlungs-Stablecoins beantragen können.
Die Federal Deposit Insurance Corporation verlagerte am 22. Mai Payment Stablecoins tiefer in den Bereich der Bankkonformität und genehmigte eine vorgeschlagene Regelung, die mit der Aufsicht nach dem Bank Secrecy Act verbunden ist. Der Vorschlag zielt auf erlaubte Zahlungs-Stablecoin-Emittenten, sogenannte PPSIs, ab, die als Tochtergesellschaften versicherter staatlicher Nichtmitgliedsbanken und staatlicher Sparkassen tätig sind.
Bankgebundene Stablecoin-Emittenten sehen sich klareren Kontrollen gegenüber
Die Regelsetzung ist Teil der Umsetzung des GENIUS Act durch die FDIC, der einen bundesweiten Rahmen für regulierte Zahlungsstablecoins geschaffen hat. Nach dem Plan müssten überwachte PPSIs die von Bundesbehörden festgelegten Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Sanktionen und Berichtspflichten einhalten.
Dadurch stehen bankgebundene Stablecoin-Emittenten klarere Erwartungen hinsichtlich Transaktionsüberwachung, Meldung verdächtiger Aktivitäten, Sanktionsprüfung und Compliance-Governance. Der FDIC-Vorschlag würde Teil 350 seiner Regeln ändern, um BSA hinzuzufügen und Compliance-Standards für überwachte PPSIs zu sanktionieren.
Es würde außerdem ein neuer Unterabschnitt schaffen, der die Überwachung und Durchsetzung von AML/CFT-Programmen bei diesen Stablecoin-Tochtergesellschaften umfasst.
Compliance-Schicht folgt dem vorsichtigen Vorschlag
Die Maßnahme vom 22. Mai folgt auf einen früheren FDIC-Vorschlag im April, der sich auf breitere Vorsichtsanforderungen für überwachte Stablecoin-Emittenten konzentrierte. Dieser frühere Vorschlag befasste sich mit Reserveanlagen, Rückzahlungspraktiken, Kapital-, Liquiditäts- und Risikomanagementstandards.
Zusammen zeigen die beiden Vorschläge einen zweigleisigen Ansatz, der sowohl die finanzielle Stärke als auch die Kontrollen für illegale Finanzierungen für zukünftige Emittenten abdeckt. Der jüngste Vorschlag stellt zudem die mit dem Finanzministerium verbundenen Regeln in den Mittelpunkt des Compliance-Prozesses.
FinCEN würde im Mittelpunkt der AML/CFT-Anforderungen bleiben, während OFAC-Sanktionsprogramme die Erwartungen an Screening und Durchsetzung prägen würden.
(adsbygoogle = window.adsbygoogle || []).push({});Die FDIC sieht den frühen Stablecoin-Markt in Form von Regeln
Die FDIC teilte mit, dass sie derzeit Stablecoin-Emittenten mit Null-Genehmigung überwacht, was darauf hindeutet, dass sich der Markt noch in einem frühen Stadium befindet. Dennoch schätzte die Behörde, dass fünf bis 30 überwachte Institute in den ersten Jahren nach Inkrafttreten der Regeln über Tochtergesellschaften einen Antrag stellen könnten.
Für Banken und Fintech-Partner signalisiert der Vorschlag, dass die Ausgabe von Stablecoin-Zahlungen innerhalb versicherter Bankkanäle vertraute Compliance-Aufgaben mit sich bringt. Die Regel zeigt auch, wie Bundesbehörden die Aufsicht vorbereiten, bevor bankgebundene Emissionen weit verbreitet werden.
Bemerkenswert ist, dass die FDIC mitteilte, dass öffentliche Kommentare 60 Tage nach der Veröffentlichung des Federal Register offen bleiben, was der Branche ein letztes Zeitfenster für eine Antwort gibt, bevor der Rahmen voranschreitet.
Verwandt: Die USA bereiten sich auf neue militärische Maßnahmen gegen den Iran vor: Bericht
Disclaimer: The information presented in this article is for informational and educational purposes only. The article does not constitute financial advice or advice of any kind. Coin Edition is not responsible for any losses incurred as a result of the utilization of content, products, or services mentioned. Readers are advised to exercise caution before taking any action related to the company.